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Bezirk Einsiedeln



Verantwortliches Organ
Register - Nr 1115

NameRessort Planen Bauen Umwelt
KurzbezeichnungPlanung und Gewässer
AdresseHauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln
Telefonnummer055 418 41 20
Faxnummer


Vorgesetzte Stelle

NameBezirksrat


Bezeichnung der Datensammlung

KurzbezeichnungBau- und Nutzungsbewilligungen
BezeichnungAkten zu Bau-, Änderungs- und Nutzungsbewilligungen im Bereich von fliessenden und stehenden Gewässern
Darin eingeschlossene TeildatensammlungenGewässerverbauungen, Beseitigung der Ufervegetation, Abweichungen vom natürlichen Gewässerverlauf, Konzessionen zur Nutzung der Wasserkräfte, Materialentnahme
ZweckAufsicht über die Wasserbaupolizei
AufgabenkategorieUmwelt und Raumordnung


Rechtsgrundlagen

Gesetz, Verordnung, Andere / §, Artikel:
SR / GSchG Art. 37, 38
SR / WRG Art. 28
SR SRSZ 451.100 / Wasserrechtsgesetz § 41 Abs. 1
SRSZ 400.100 / PBG § 66
SRSZ 400.110 / Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz § 46 Abs. 1
SRSZ 712.110 / Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer § 28
SRSZ 454.110 / Verordnung über den öffentlichen Strandboden und Materialentnahmen aus öffentlichen Gewässern
gemeindliches Recht / 610.100 Baureglement des Bezirkes Einsiedeln

Bemerkungen


Inhalt (Art der bearbeiteten Personendaten)

Adresse
Anträge / Beschlüsse
Name / Vorname
Titel

Lokalisierung, Baupläne, Grundstücksinformationen


Herkunft

betroffene Person
von Dritten

Bemerkungen


Beteiligte Organe

NameAnzahl zugriffsberechtigter PersonenDaten eingebenDaten ändernDaten löschen

Ressort Planen Bauen Umwelt10JaJaJa


Regelmässige Datenempfänger

NameAnzahl DatenempfängerOnline ZugriffKopie der DatensammlungEDV (Datenträger)Manuell (Listen)

Kantonale VerwaltungJa
Betroffene PersonenJa

Bemerkungen


Mittel (der Bearbeitung)

falls EDV
Manuell und EDVdurch verantwortliches Organ

Bemerkungen


Anzahl der betroffenen Personen

Anzahl

Bemerkungensämtliche Personenhaushalte im Schutzperimeter


Benutzungsdauer der Daten (bis Vernichtung/Archivierung)

Benutzungsdauerbis 5 Jahre
nach Ablauf der BenutzungsdauerArchivierung



Auskunftserteilung (verlangte Angaben, zusätzlich zu Name und Adresse)



Form der Auskunft

schriftlich
mündlich


Bemerkungen

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