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Gemeinde Arth



Verantwortliches Organ
Register - Nr 1041

NameAbteilung Finanzen
KurzbezeichnungSteueramt
AdresseGotthardstrasse 21, 6415 Arth
Telefonnummer041 859 02 02
Faxnummer


Vorgesetzte Stelle

NameSäckelmeister


Bezeichnung der Datensammlung

KurzbezeichnungSteuerregister
BezeichnungSteuerregister
Darin eingeschlossene TeildatensammlungenKorrespondenz, Steuererlasse/Abschreibungen/Verlustscheine/Betreibungskontrolle
ZweckSteuerbezugsverordnung vom 19.12.2000; Art. 7 Abs. 1
AufgabenkategorieFinanzen und Steuern


Rechtsgrundlagen

Gesetz, Verordnung, Andere / §, Artikel:
SRSZ 172.200 / Steuergesetz vom 9. Februar 2000; § 148
SRSZ 172.212 / Steuerbezugsverordnung vom 19. Dezember 2000

BemerkungenDer Inhalt dieser Datensammlung ergibt sich aus der gesamten Steuergesetzgebung.


Inhalt (Art der bearbeiteten Personendaten)

Adresse
AHV-Nr.
Anträge / Beschlüsse
Arbeitsort
Ausbildung
Beruf
Betreibungen
Einkommen
Geburtsdatum / Alter
Geschlecht
Heimatort / Nationalität
Name / Vorname
Titel
Vermögen
Zahlungsverbindung
Zivilrechtl. Handlungsfähigkeit
Zivilstand
Religion / Konfession
Familienverhältnisse, Niederlassung, Liegenschaftenbewertungen, Steuerausscheidungen, Handelsregister-Unterlagen


Herkunft

betroffene Person
eigene Erhebung
von Dritten

Bemerkungen


Beteiligte Organe

NameAnzahl zugriffsberechtigter PersonenDaten eingebenDaten ändernDaten löschen

Abteilung Finanzen1
Steueramt2JaJa
Kant. Steteuerverwaltung
Einwohnerkontrolle


Regelmässige Datenempfänger

NameAnzahl DatenempfängerOnline ZugriffKopie der DatensammlungEDV (Datenträger)Manuell (Listen)


Bemerkungen


Mittel (der Bearbeitung)

falls EDV
Manuell und EDVdurch verantwortliches Organ

Bemerkungen


Anzahl der betroffenen Personen

Anzahlca. 8'600

BemerkungenNat. und jur. Personen


Benutzungsdauer der Daten (bis Vernichtung/Archivierung)

Benutzungsdauerbis 10 Jahre
nach Ablauf der Benutzungsdauer



Auskunftserteilung (verlangte Angaben, zusätzlich zu Name und Adresse)



Form der Auskunft

schriftlich
mündlich


BemerkungenDas Steuerregister wird vom Kanton geführt (gemäss Schwyzer Steuerbuch 80.13 "Weisung über die Führung des Steuerregisters").

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