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Bezirk Einsiedeln



Verantwortliches Organ
Register - Nr 1177

NameBezirksführungsstab
KurzbezeichnungBevölkerungs- u. Zivilschutz
AdresseHauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln
Telefonnummer055 418 41 20
Faxnummer055 418 41 42


Vorgesetzte Stelle

NameBezirksführungsstab/ZS-Leiter


Bezeichnung der Datensammlung

KurzbezeichnungBevölkerungsschutz allgemein
BezeichnungDaten der Zivilschutzorganisation
Darin eingeschlossene TeildatensammlungenPersonaldaten, Führungsunterstützung
ZweckVollzug der ortsgebundenen Zivilschutzaufgaben
AufgabenkategorieÖffentliche Sicherheit


Rechtsgrundlagen

Gesetz, Verordnung, Andere / §, Artikel:
SR 520.1 / Bundesgesetz über den Zivilschutz
SRSZ 512.100 / Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über den Zivilschutz, über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz und über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten vom 26. Februar 1997;
SRSZ 512.111 / Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz u. dem Zivilschutz

Bemerkungen


Inhalt (Art der bearbeiteten Personendaten)

Adresse
AHV-Nr.
Anträge / Beschlüsse
Arbeitsort
Beruf
Geburtsdatum / Alter
Geschlecht
Heimatort / Nationalität
Name / Vorname
Gesundheit
Strafrechtl. Verfahren / Sanktionen
gefasste persönliche Ausrüstung, Einteilung, Dienstgrad, Funktion, Diensttage, Beförderungsdaten, frühere militärische Einteilung und Funktion, Zuzugs- und Wegzugsdaten


Herkunft

betroffene Person
eigene Erhebung
von Dritten

BemerkungenEinwohneramt, Zivilschutz kantonal


Beteiligte Organe

NameAnzahl zugriffsberechtigter PersonenDaten eingebenDaten ändernDaten löschen

Bezirksführungsstab1JaJaJa


Regelmässige Datenempfänger

NameAnzahl DatenempfängerOnline ZugriffKopie der DatensammlungEDV (Datenträger)Manuell (Listen)

Kantonale VerwaltungJa
Angehörige des ZivilschutzJa

Bemerkungen


Mittel (der Bearbeitung)

falls EDV
EDVdurch verantwortliches Organ

BemerkungenZIS 3'000


Anzahl der betroffenen Personen

Anzahlca. 30

Bemerkungen


Benutzungsdauer der Daten (bis Vernichtung/Archivierung)

Benutzungsdauerbis 10 Jahre
nach Ablauf der Benutzungsdauerphysische Vernichtung



Auskunftserteilung (verlangte Angaben, zusätzlich zu Name und Adresse)



Form der Auskunft

mündlich


BemerkungenDatensammlung geht ab 01.01.2005 an Kanton über.

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